Hinweisgeberschutz


Die EU Whistleblower Richtlinie sah eine Umsetzungsfrist für Dezember 2021 zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht vor. Bislang steht eine Implementierung der Richtlinie in deutsches Recht noch aus, es ist jedoch mit einer zeitnahen Umsetzung in deutsches Recht zu rechnen. Die Richtlinie sieht vor, dass Unternehmen ab 50 Mitarbeitern verpflichtet sein werden, ein Hinweisgebersystem einzurichten, über welches Beschäftigte Verstöße gegen Rechtsvorschriften melden können. Wir bieten Ihnen zur Umsetzung der Richtlinie ein Hinweisgebersystem an, welches den Anforderungen der Richtlinie gerecht wird. Sie können sich hierbei für verschiedene Meldekanäle (telefonische Meldemöglichkeit und/oder Meldung über ein Hinweisgeberportal sowie schriftliche Meldemöglichkeit) entscheiden.

Die Umsetzung der Richtlinie sollte nicht nur lästige Pflicht sein. Die Schaffung eines unternehmensinternen Meldekanals gibt Ihnen in Ihrem Unternehmen die Möglichkeit, Verstöße gegen Rechtsvorschriften intern in Ihrem Unternehmen aufzuklären, ohne dass der Mitarbeiter sofort an Behörden oder gar die Medien herantritt, um Verstöße öffentlich zu machen.

Wir beraten Sie kompetent bei der Einrichtung des für Sie geeigneten Hinweisgebersystems und gehen auf Ihre individuellen Wünsche ein. Die Bearbeitung der eingehenden Hinweise erfolgt durch spezialisiertes Fachpersonal und durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei, die mit uns gemeinsam das Projekt betreut. So stellen wir Ihnen jederzeit den richtigen Ansprechpartner für die Weiterbearbeitung des eingegangenen Hinweises zur Verfügung.

Im Zentrum steht für uns die Einrichtung eines Hinweisgebersystems, das den Bedürfnissen und Ansprüchen Ihres Unternehmens gerecht wird.


Unsere Leistungen

Wir bieten Ihnen ein für Ihr Unternehmen passendes Hinweisgebersystem. 

Zu unseren Leistungen gehören:

  • Hinweisgeberportal zur elektronischen Meldung
  • Bereitstellung eines telefonischen Hinweisgeberkanals
  • Bereitstellung eines Kanals zur schriftlichen Meldung
  • Kommunikation und Kontakthaltung mit der hinweisgebenden Person
  • Bearbeitung durch geschultes Fachpersonal
  • Unterstützung durch spezialisierte Rechtsanwälte 
  • Juristische Aufbereitung jedes eingehenden Hinweises
  • Unterbreitung einer Handlungsempfehlung je Hinweis