
Hinweisgeberschutz
Die Umsetzung der Richtlinie sollte nicht nur lästige Pflicht sein. Die Schaffung eines unternehmensinternen Meldekanals gibt Ihnen in Ihrem Unternehmen die Möglichkeit, Verstöße gegen Rechtsvorschriften intern in Ihrem Unternehmen aufzuklären, ohne dass der Mitarbeiter sofort an Behörden oder gar die Medien herantritt, um Verstöße öffentlich zu machen.
Wir beraten Sie kompetent bei der Einrichtung des für Sie geeigneten Hinweisgebersystems und gehen auf Ihre individuellen Wünsche ein. Die Bearbeitung der eingehenden Hinweise erfolgt durch spezialisiertes Fachpersonal und durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei, die mit uns gemeinsam das Projekt betreut. So stellen wir Ihnen jederzeit den richtigen Ansprechpartner für die Weiterbearbeitung des eingegangenen Hinweises zur Verfügung.
Im Zentrum steht für uns die Einrichtung eines Hinweisgebersystems, das den Bedürfnissen und Ansprüchen Ihres Unternehmens gerecht wird.

Unsere Leistungen
Wir bieten Ihnen ein für Ihr Unternehmen passendes Hinweisgebersystem.
Zu unseren Leistungen gehören:
- Hinweisgeberportal zur elektronischen Meldung
- Bereitstellung eines telefonischen Hinweisgeberkanals
- Bereitstellung eines Kanals zur schriftlichen Meldung
- Kommunikation und Kontakthaltung mit der hinweisgebenden Person
- Bearbeitung durch geschultes Fachpersonal
- Unterstützung durch spezialisierte Rechtsanwälte
- Juristische Aufbereitung jedes eingehenden Hinweises
- Unterbreitung einer Handlungsempfehlung je Hinweis