Unternehmensdatenschutz



Wie im Bundesdatenschutzgesetz § 38 Abs. 1 verankert, müssen Unternehmen, in welchen 20 oder mehr Mitarbeiter automatisiert (PC-basierend) personenbezogene Daten verarbeiten, einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten bestellen. Wir garantieren Ihnen, gemäß Bundesdatenschutzgesetz, alle Anforderungen an den externen Datenschutzbeauftragten durch IHK-zertifizierte Mitarbeiter zu erfüllen. Ständige Veränderungen an den Datenschutzgesetzen machen es für Unternehmen sehr zeitaufwändig, immer auf dem Laufenden zu sein und alle Anforderungen an den Datenschutz zu erfüllen. Mit unserer Unterstützung bieten wir Ihnen eine komfortable Lösung, mit der Sie stets über Neuerungen informiert werden und gleichzeitig die passenden Empfehlungen erhalten.

Greifen Sie auf unsere über 15-jährige Beratungserfahrung im Bereich Datenschutz und Datensicherheit zurück und erfüllen Sie mit unserer Unterstützung alle Anforderungen an das BDSG und die neue DSGVO.



Ihre Vorteile: 

  • Über 15 Jahre Beratungserfahrung
  • Kompetente Beratung durch IHK-zertifiziertes Personal
  • Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen
  • Keine Fort- und Weiterbildungskosten für interne Mitarbeiter
  • Nahtlose Integration in Ihren Geschäftsablauf
  • Eingearbeiteter und mit Ihren Anforderungen vertrauter Vertreter, sichergestellt durch dreiköpfiges IHK-zertifiziertes Berater-Team
  • Flexible Mitarbeiterfortbildung durch Webinare über hauseigenes Seminarsystem

Unsere Leistungen: 


Phase 1: Erstaufnahme

  • Allgemeine Bestandsaufnahme
  • Aufnahme und Dokumentation der Verarbeitungstätigkeiten im Unternehmen
  • Bestandsaufnahme der technischen und organisatorischen Maßnahmen
  • Dokumentation AV-Verträge
  • Erstellung des Datenschutzkonzeptes
  • Identifikation von Schwachstellen
  • Maßnahmenplan zur Wahrung des Datenschutzes

Phase 2: Stellung des externen Datenschutzbeauftragten

  • Nennung des Datenschutzbeauftragten gegenüber den Aufsichtsbehörden
  • Allgemeine Beratung der Geschäftsführung
  • Schulung / Sensibilisierung der Mitarbeiter mittels Webinare
  • Regelmäßige Kontrolle der technischen und organisatorischen Umsetzung des Datenschutzes im Unternehmen
  • Ständig ansprechbare Anlaufstelle für Mitarbeiter und Betroffene
  • Durchführung von Vorabkontrollen / Datenschutzfolgeabschätzungen
  • Verwaltung der Verarbeitungstätigkeiten
  • Jährliche Prüfung des Datenschutzkonzeptes auf Aktualität
  • Dokumentation der Vorgänge zum Datenschutz

Option 1: Technische Dokumentation

Die Dokumentationspflicht zur Einhaltung der EU-DSGVO erlegt den Firmen auch die Dokumentation einiger technischer IT-Einrichtungen und IT-Konzepte auf. Sollten diese bei Ihnen im Hause nicht vorhanden sein, erstellen wir Ihnen diese gerne.
  • Erstellung IT-Sicherheitskonzept (z.B. Firewall, E-Mail-Filter, Webfilter)
  • Erstellung IT-Notfallhandbuch (Wiederanlaufkonzept kritischer Systeme)
  • Erfassung und Dokumentation Dienste und Berechtigungen
  • Dokumentation/ Erstellung Infrastrukturpläne (LAN, WAN)
  • Dokumentation E-Mail-Archivierung
  • Erstellung/ Dokumentation Backup-Konzept

Option 2: Verträge und Vereinbarungen (Leistungserbringung durch externe Rechtsanwaltskanzlei)

  • Erstellung AV-Vertragsvorlage
  • Rechtliche Prüfung eingehender AV-Verträge
  • Erstellung/ rechtliche Prüfung Datenschutzerklärung zur Veröffentlichung auf der Unternehmenshomepage
  • Erstellung/ rechtliche Prüfung Einwilligungserklärungen
  • Vereinbarung zur Übertragung von Bildrechten
  • Entwurf von EU-Standardverträgen zur Herstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus bei Datenexport/ Datenimport in/aus nicht-sicheren Drittstaaten